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Nmin-Richtwerte 2022

Die endgültigen Nmin-Richtwerte 2022 der Landwirtschaftskammer Niedersachsen liegen vor. Bitte nehmen Sie diese zu Ihren Unterlagen (CC relevant!). Bei Vor-Ort-Kontrollen müssen die Nmin-Richtwerte vorliegen. Die Nmin-Richtwerte sind gem. der Düngeverordnung 7 Jahre nach Ablauf des Düngejahres aufzubewahren.

Wie bereits in den Vorjahren praktiziert, werden wir die Düngebedarfsermittlung in den nächsten Wochen den Angaben aus dem Sammelantrag, insbesondere die Flächen/Schläge hinsichtlich Flächengröße und angebauter Kultur, anpassen und Ihnen zuschicken.

Im Zuge dieser Anpassung werden auch die endgültigen Nmin-Richtwerte der LWK eingepflegt sowie die aktuellsten, uns von Ihnen zur Verfügung gestellten, Bodenprobenergebnisse eingegeben.

Betriebe, die eigene Nmin-Untersuchungsergebnisse besitzen, so z.B. für Schläge in Roten Gebieten, senden uns diese, sofern noch nicht geschehen, bitte umgehend zu.

Ackerschlagkartei
Sofern von uns Änderungen bei der Düngebedarfsermittlung vorgenommen werden, die den Düngebedarf, sei es beim Stickstoff oder beim Phosphor, verändern, wird der geänderte Wert sofort in die EDV-Ackerschlagkartei übernommen. Werden von uns Korrekturen bei den Schlagdaten (Größe, angebaute Kultur,…) vorgenommen, müssen die Daten in der Ackerschlagkartei vom Landwirt über die „Sprechblase“ übernommen werden!

Autor: Landberatung Land Hadeln e. V.

10.05.2022:
Anmerkung der Redaktion: Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater vor Ort.

Informieren Sie sich auch über unsere Module des Nährstoffmanagers:

https://www.naehrstoffmanager.de/ackerschlagkartei/

https://www.naehrstoffmanager.de/duengeplanung/

https://www.landberatung.de/service/landberatung-naehrstoffmanager/naehrstoffmanagement.html

https://www.naehrstoffmanager.de/stoffstrombilanz/

https://www.naehrstoffmanager.de/naehrstoffboerse/

https://www.naehrstoffmanager.de/anlage-5-duev-naehrstoffeinsatz/

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