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Nmin-Werte für die DBE-Vorplanung

Jeder Betrieb sollte möglichst betriebseigene Nmin-Proben ziehen, gerade jetzt bei den hohen Düngerkosten. Aufgrund der immer strengeren Düngerrestriktionen der Düngeverordnung wird es ebenfalls immer wichtiger, die betriebsindividuellen Werte zu kennen. Für Flächen in roten Gebieten ist die eigene Nmin-Beprobung laut Landesdüngeverordnung verpflichtend! In NRW gibt es diese Vorgabe zur eigenen Nmin-Beprobung nicht.

 

Werden in grünen Gebieten keine eigenen Proben genommen, müssen in der Düngebedarfsermittlung die stichprobenartigen Nmin-Ergebnisse der LWK Niedersachsen angesetzt werden. Je nach Bewirtschaftungsform kann es jedoch große Unterschiede zwischen den betriebseigenen Werten und den Richtwerten der LWK geben. Der Nmin-Wert hat einen direkten Einfluss auf den Düngebedarf! Die in der Düngebedarfsermittlung ermittelte Düngemenge darf nicht überschritten werden. Sind die eigenen Nmin-Werte höher als die der LWK, so besteht für Flächen in grünen Gebieten das Wahlrecht, ob die eigenen Werte oder die der Landwirtschaftskammer in der Düngebedarfsermittlung berücksichtigt werden.

 

Mit besonders hohen Nmin-Werten ist auf Standorten mit langjähriger organischer Düngung, auf schweren Böden mit geringer Auswaschungsgefahr, bei Blattvorfrüchten mit hohen N-Mengen in den Ernteresten bei milder Herbstwitterung und geringen Niederschlägen zu rechnen.

 

Bei der Probennahme sind die Bodenschichten 0-30 cm, 30-60 cm und 60-90 cm getrennt voneinander zu nehmen. Die Analysekosten liegen je nach Anbieter und Menge etwa bei 30 €/Probe für 3 Bodenschichten. Werden die Proben über einem Dienstleister genommen, fallen zusätzliche Kosten an, + ca. 30 €/Probe. Probenahmestöcke können oft kostenlos bei den Untersuchungsinstituten geliehen werden. Besonders wichtig ist das strikte Einhalten der Kühlkette! Die Probe darf max. drei Tage bei + 2 bis + 4°C im Kühlschrank gelagert werden, da sonst die Werte aufgrund der einsetzenden Mineralisation erhöht werden. Auch bei der Probenahme ist auf diese Temperatur zu achten.

 

Auf die Probenahmetiefe von 0-90 cm ist zu achten. Auf flachgründigen Böden mit einer geringeren Bodenauflage ist auch eine flachere Beprobung zulässig, z.B. von 0-60 cm Tiefe. Diese Proben dürfen dann nur auf vergleichbaren, ebenfalls flachgründigen Schlägen angerechnet werden.

Wenn gleichzeitig eine Grundbodenuntersuchung (pH, P, K, Mg) benötigt wird, kann dies auf dem Untersuchungsauftrag mit angegeben werden. Es wird dann von der 0-30 cm Probe eine Untersuchung der Grundnährstoffe vorgenommen. Weiterhin kann der Smin-Gehalt (Schwefel) beprobt werden. Dadurch kann die Schwefeldüngung optimiert werden.

 

Bei der Nmin-Beprobung werden folgende Gruppen unterschieden:

  1. Raps
  2. Stoppelweizen
  3. Blattfruchtweizen (Vorfrucht: Raps, Rüben, Kartoffeln, Mais, Leguminosen, Gemüse, Gras)
  4. Wintergerste, -triticale, -roggen
  5. Sommerung Aussaat/Pflanzung März
    o Vorfrucht Blattfrucht
    o Vorfrucht Getreide
  6. Sommerung Aussaat/Pflanzung April
    o Vorfrucht Blattfrucht
    o Vorfrucht Getreide

Eine Nmin Probenahme sollte möglichst nahe am Aussaattermin liegen. Eine Probe kann auf andere Schläge mit vergleichbaren Bedingungen (z.B. gleiche Frucht, gleiche Bodenart) übertragen werden.

 

Die Proben dürfen frühestens ab den folgenden Terminen gezogen werden:

ab 01. Januar zu Winterungen

ab 15. Februar zu Sommerungen mit Aussaat im März

ab 15. März zu Sommerungen mit Aussaat im April

 

Autor: Landberatung Hameln/Holzminden e. V.

06.02.2023

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