Bis zum Jahr 2017 mussten pDGL-Flächen („Ackergras“) spätestens im 5. Nutzungsjahr umgebrochen und mit einer Ackerkultur (Getreide, Mais, etc.) bestellt werden, damit der Ackerstatus auf der Fläche erhalten bleibt. Seit dem Jahr 2018 kann ein Kulturartenwechsel entfallen. Damit der Ackerstatus aber auch ohne Kulturwechsel auf einer pDGL-Fläche erhalten bleibt, muss ein Umbruch durch Pflügen der pDGL-Fläche spätestens im 5. Jahr mit einer anschließenden Neueinsaat mit Ackergras erfolgen. Zudem muss dann zwingend innerhalb einer 4-Wochen-Frist nach der Neueinsaat eine Anzeige bei der zuständigen Bewilligungsstelle mit dem Formular „Anzeige Pflügen von pDGL.pdf“ vorgenommen werden. Anschließend erhält die Fläche wieder einen neuen pDGL-Status (pDGL1) und der Fünf-Jahreszeitraum beginnt wieder neu zu laufen.
Aktuell sollten Sie in Ihren Flächenanträgen aus 2021 prüfen, ob Sie mit Ackergras beantragte Flächen mit dem Flächenstatus „pDGL5“ aufgeführt haben. Achtung: Die Zählweise und die Anzeige des Dauergrünlandstatus wurde in 2021 „als erwarteter Grünlandstatus 2021“ ausgewiesen. pDGL5 bedeutet: pDGL im fünften Jahr –2017, 2018, 2019, 2020, 2021 (das Ansaatjahr wird hier als 1 mitgezählt). Wenn Sie diese Flächen bis zum 15.05.2022 nicht mit einer Ackerkultur (Getreide, Mais, etc.) bestellt haben oder pflügen und gleich mit Ackergras neu einsähen, erfolgt eine Überführung in Dauergrünland (DGL) und der Ackerland-Status geht verloren. Beim Pflügen und Neueinsähen als Ackergras denken Sie unbedingt an die Meldung an die LWK! Weitere Informationen finden Sie auf www.lwk-niedersachsen.de unter Webcode: 01033703 oder erhalten Sie im Ringbüro.