Landberatung Rotenburg e. V.
Am 1. Mai ist die bundesweit gültige Änderung der Düngeverordnung in Kraft getreten.
Erst zum 01.01.2021 werden die zusätzlichen Vorgaben für die roten Gebiete (nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete) wirksam, dies ist ein Zugeständnis aufgrund der aktuellen Krise.
Darüber hinaus sind die Maßnahmen der niedersächsischen Landesverordnung in den roten Gebieten seit dem 05.12.2019 in Kraft.
Zurzeit ist die genaue Lage der roten Gebiete ab 2021 noch nicht klar. Die EU hat die unterschiedlich geprägte Ausweisung der besonders stark mit Nitrat belasteten Gebiete für nicht zulässig erklärt. Die Feststellung der roten Gebiete muss bis Ende des Jahres in allen Bundesländern nach Vorgaben des Bundes überprüft und abgeschlossen werden.
Wichtig ist es jetzt alle NP-Düngemaßnahmen ab dem 1. Mai zu dokumentieren. Betriebe ohne Ackerschlagkartei sollten sich entsprechend über Angebote informieren. Die Daten aus dem Antrag und die Bodenproben können in eine Ackerschlagkartei eingelesen werden, so dass die Einrichtung sehr komfortabel geworden ist. Die Handhabung ist relativ unkompliziert, so können zum Beispiel Düngungsmaßnahmen übertragen werden, dadurch wird viel Zeit eingespart.
In diesem Jahr wird die Düngung der Zwischenfrüchte noch möglich sein. Allerdings endet die Möglichkeit der Ausbringung von flüssigen organischen Düngern beim Grünland am 30. Oktober.
Für Ihre Pinnwand haben wir eine Übersicht mit den wichtigsten Auflagen angefertigt, natürlich werden wir Sie zu gegebener Zeit ausführlich informieren. Die Übersicht ist stark gekürzt, bitte informieren Sie sich entsprechend zu den Details, zum Beispiel über die „Land & Forst“ (15/2020).
Informieren Sie sich auch auf unseren Seiten über den Nährstoffmanager:
https://www.naehrstoffmanager.de/duengeplanung/
https://www.landberatung.de/service/landberatung-naehrstoffmanager/naehrstoffmanagement.html