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Nutzungsverträge von Freiflächen PV-Anlagen

In den letzten Monaten werden Flächen- bzw. Grundstückseigentümern in vielen Regionen sonnige Zukunftsaussichten bei der Unterzeichnung von langfristigen Nutzungsverträgen für die Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen auf Ihren Flächen versprochen. 

Nicht vorschnell unterschreiben!
Häufig wird in den Nutzungsverträgen mit hohen langfristigen Pachtzahlungen für die Unterschrift geworben. Doch die oft 10 bis 15 seitigen Nutzungsverträge zuzüglich der Anlagen wie z.B. Vollmachten, Bestellung von Dienstbarkeiten oder verschiedene Lagepläne können auch Fallstricke enthalten. Daher empfiehlt es sich unbedingt eine juristische und steuerliche Prüfung des Vertrages zu veranlassen.

Den gesamten Artikel sehen Sie hier.

Autor: LWK Niedersachsen, Sebastian Bönsch

23.08.2022

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