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pDGL-Flächen

LB Vörder-Geest und Moorberatungsring BRV Mitte

Potentielles Dauergrünland mit dem Status pDGL 5 befindet sich in 2020 im 5. Jahr der 424-Nutzung.

Die Fläche darf nicht länger als 5 Jahre ununterbrochen als Ackergras genutzt werden, um den Ackerstatus zu erhalten. Neben dem Anbau von Ackerfrüchten ist es in 2021 außerdem möglich, die Narbe umzupflügen und anschließend wieder mit Ackergras anzusäen. Diese Maßnahme muss nicht genehmigt werden, sondern ist der LWK lediglich mitzuteilen. Der Vordruck für die Anzeige des Pflügens von pDGL-Flächen ist auf der Seite der Landwirtschaftskammer unter dem Webcode 01033703 hinterlegt. Die Anzeige muss bei der LWK Bewilligungsstelle in Bremervörde 4 Wochen nach dem Pflügen jedoch spätestens am 15.05.2021 vorliegen. Das Zähljahr für die Statusermittlung wird dann auf 1 zurückgesetzt. → pDGL 1

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