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Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung: Gewässerabstände

Wir haben bereits vor einiger Zeit über die neuen Gewässerabstände informiert. Seit dem 01.07.2022 gelten folgende Abstände:

 

  • 10 m von Gewässern 1. Ordnung
  •  5 m von Gewässern 2. Ordnung
  •  3 m von Gewässern 3. Ordnung

 

Zur Herbstaussaat gilt es zu überlegen, wie man mit diesen Abständen umgehen möchte. Grundsätzlich ist die Aussaat von gebeiztem Saatgut innerhalb der Abstände möglich. Nach der Aussaat sind dann aber keine Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen mehr möglich. Allerdings dürfen hier keine Kartoffeln mit Beize gepflanzt werden, weil in diesem Fall die Anwendung des Pflanzenschutzmittels auf dem Schlag passiert. Gerade bei Kulturen mit eher hohen Saatgutkosten ist dieses Vorgehen nicht zu empfehlen, wenn man nicht zumindest die Unkräuter mechanisch bekämpfen kann.

Alternativ kann an den Gewässern ein Streifen ausgespart werden und mit einer Gräser- oder Blühmischung bestellt werden. Gräser haben den Vorteil, dass sie mehrjährig sind und durch Mulchen relativ einfach zu pflegen. Zukünftig sollten diese Flächen dann für die 4%-Stilllegung angerechnet werden können.

Autor: Landberatung BR Hohne e. V.

08.09.2022

 

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