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Pflege und Neuanlage von mehrjährigen Blühstreifen (BS2)

Landberatung Lüneburg e. V.

Ein jährlicher Pflegeschnitt (häckseln, schlegeln) ist auf 30% bis max. 70% jeder Blühfläche/jedes Blühstreifens Pflicht. Die Durchführung des Pflegeschnittes ist jedoch nur in der Zeit ab dem 10. Juli bis einschließlich 01. April des folgenden Jahres erlaubt.

Ist der Blüheffekt auf einzelnen Flächen nach mindestens zwei Jahren nicht mehr gegeben, kann ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Das weitere Vorgehen ist dann ähnlich dem strukturreichen Blühstreifen (BS12).

Im Falle einer Neuanlage (neue 5-jährige Verpflichtung) muss die Aussaat bis zum 15. Mai mit einer speziell vorgeschriebenen Blühmischung durchgeführt werden.

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