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Plausibilisierung eigener Nmin-Werte

Seit in Kraft treten der Landes-Düngeverordnung sind Landwirt:innen mit Flächen in nitratsensiblen Gebieten dazu verpflichtet, eigene Nmin-Proben zu ziehen. Hinsichtlich dieser Vorgaben besteht die Möglichkeit, die Plausibilität der eigenständig ermittelten Nmin-Werte zu prüfen.

Eine Einstufung des eigenständig ermittelten Nmin-Werts als zu hoch ist möglich, wenn der Wert oberhalb des für den Standort und die Fruchtartengruppe veröffentlichten Maximalwertes liegt. Maximalwerte werden für die unterste Bodenschicht (60-90 cm) und über alle Bodenschichten (0-90 cm) veröffentlicht.

Es besteht in Roten Gebieten keine Pflicht zur Plausibilisierung der eigenen Nmin-Werte. Die hier vorgestellte Vorgehensweise hinsichtlich der Plausibilisierung eigener Nmin-Werte kann dann angewandt werden, wenn eine erneute Nmin-Untersuchung infolge unplausibler Nmin-Werte ausscheidet.

Den gesamten Artikel sehen Sie hier.

Autor: Düngebehörde LWK Niedersachsen

14.03.2023

 

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