Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert ab dem 1. April auch in diesem Jahr wieder den Kauf ausgewählter Produkte, die zur Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen beitragen.
Hierfür stehen 400.000 Euro zur Verfügung. Die Aktion startet am 1. April 2020 und endet, sobald die Gelder aufgebraucht sind. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Einen Antrag können all diejenigen stellen, die mit ihrem Unternehmen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Es ist jährlich ei ne Förderung pro Unternehmen möglich. Was gefördert wird und welche Anforderungen an die Produkte gestellt werden, ist im Internet beschrieben unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern
Dort stellt die SVLFG pünktlich zum 1. April auch das Antragsformular zur Verfügung. Die Unterlagen sind dann per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an
0561 785-219127 zu übermitteln.
Und so geht es:
- Den komplett ausgefüllten Antrag einreichen. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die ab dem 1. April 2020 gestellt werden.
- Die Förderzusage abwarten.
- Danach das Produkt kaufen und die Rechnung einreichen. Anschaffungen vor dem 1. April 2020 können nicht gefördert werden.
Der Kauf folgender Produkte wird mit 30 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, jedoch höchstens bis zur Maximalförderung, die für das jeweilige Produkt gilt: