Seit dem 1. Januar 2023 greift eine neue Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im
Außenbereich. Damit ist es entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Bahnlinien nun deutlich einfacher,
eine Photovoltaik-Anlage zu realisieren. Obwohl nun teils ein Bebauungsplan verzichtbar geworden ist, sind
weiterhin auch andere Belange wie der Naturschutz zu beachten. Die Privilegierung bezieht sich nur auf
Flächen mit einem maximalen Abstand von 200 Metern vom äußeren Fahrbahnrand. Ergänzend hat das
Fernstraßen-Bundesamt erklärt, dass aufgrund der Vorrangigkeit der erneuerbaren Energien die generell
bestehende Anbauverbotszone von Hochbauten (inklusive Solarparks) innerhalb von 40m entlang der
Fahrbahnen nach Prüfung im Einzelfall entfallen kann.
Autor: LU Harburg e. V.
07.03.2023