Landberatung Schaumburg e. V.
Ab 2021 ist es Pflicht, dass alle Gerätschaften, die Pflanzenschutzmittel ausbringen geprüft sind.
Bislang waren einige Gerätschaften davon befreit. Dies ändert sich jetzt ab dem Jahr 2021. Neu ist die Prüfung von Schneckenkornstreuern und Düngerstreuern, wenn sie Pflanzenschutzmittel ausbringen. Bei der Prüfung handelt es sich im Wesentlichen um eine Sicht und Funktionskontrolle ohne Verteilprüfung. Bei bestandener Prüfung erhält die Maschine eine Prüfplakette, die alle 3 Jahre erneuert werden muss (vergleichbar mit Pflanzenschutzspritzen-TÜV).
Neben den gängigen Granulat- und Düngerstreuern müssen auch Streich- und Beizgeräte ab 2021 geprüft sein oder werden, bevor diese das erste Mal eingesetzt werden. Eine Auflistung alle anerkannten Kontrollbetriebe für Pflanzenschutzgeräte, ist auf der Seite der LWK Niedersachsen, unter dem Webcode 01037538 zu finden.
Anmerkung: wird ein Düngerstreuer zum Ausbringen von Schneckenkorn verwendet, muss dieser mit einer Regenschutzhaube ausgerüstet sein!