QS-Antibiotikamonitoring: Nullmeldungen ab sofort nur noch halbjährlich

QS Qualität und Sicherheit

QS-Antibiotikamonitoring: Erfassung von „Nullmeldungen“ ab sofort nur noch halbjährlich

Voraussetzung für die Ermittlung des Therapieindex im QS-Antibiotikamonitoring ist, dass entweder Behandlungsbelege oder sogenannte „Nullmeldungen“ in der Antibiotikadatenbank vorliegen. Eine Nullmeldung ist dann einzugeben, wenn gar keine Antibiotika abgegeben wurden.

Ab dem Meldezeitraum 2019 ändert sich die Erfassung von Nullmeldungen in der QS-Antibiotikadatenbank:

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