QS Qualität und Sicherheit
QS-Antibiotikamonitoring: Erfassung von „Nullmeldungen“ ab sofort nur noch halbjährlich
Voraussetzung für die Ermittlung des Therapieindex im QS-Antibiotikamonitoring ist, dass entweder Behandlungsbelege oder sogenannte „Nullmeldungen“ in der Antibiotikadatenbank vorliegen. Eine Nullmeldung ist dann einzugeben, wenn gar keine Antibiotika abgegeben wurden.
Ab dem Meldezeitraum 2019 ändert sich die Erfassung von Nullmeldungen in der QS-Antibiotikadatenbank: