Landberatung Rotenburg e. V.
Viele Schweinemäster haben kürzlich ein Schreiben der QS-GmbH erhalten, in dem erstmalig ein Tiergesundheitsindex (TGI) ausgewiesen wurde. Berechnet wird dieser Index auf Grundlage der Ergebnisse der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung an den Schlachtstätten. Genauer gesagt: Es werden vier Punkte ausgewiesen.
- Atemwegsgesundheit (Herz, Lunge, Brustfell)
- Organgesundheit (Leber und Darm)
- Gliedmaßengesundheit (Gelenke und Liegebeulen)
- Unversehrtheit des Schlachtkörpers (Haut, Ohr, Schwanz und Treibespuren)
In diese erste Berechnung sind alle Lieferungen eines Landwirts (je VVVO-Nummer) an einen Schlachthof im 1. Halbjahr 2018 eingeflossen. Zum Vergleich sind neben dem betriebseigenen TGI der Median und das 1. Quartil (unterstes Viertel) aller ausgewerteten Betriebe des jeweiligen Schlachthofs angegeben. Die Werte liegen zwischen 0 und 100. Gute Schlachtkörperbewertungen ergeben einen hohen Wert. Bei höheren Befundraten durch Auffälligkeiten am Schlachtkörper werden Abschläge vorgenommen.
Der Tiergesundheitsindex wird in Zukunft quartalsweise berechnet und den Betrieben mitgeteilt, so dass der Landwirt Defizite in seinem Betrieb erkennen und eventuell abstellen kann.