Bei günstigem Herbstwetter bietet sich auch auf später geernteten Flächen noch eine nachhaltige Bekämpfung der Quecke auf dem Maisstoppel an. Eine Stoppelbehandlung mit Glyphosat gegen perennierende (ausdauernde) Unkräuter/Ungräser (z.B. Quecke) auf betroffenen Teilflächen ist gemäß Pflanzenschutzanwendungsverordnung nur außerhalb von gesondert geschützten Gebieten (z.B. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete) zulässig. Hierfür steht eine ganze Reihe von glyphosathaltigen Totalherbiziden zur Verfügung. Der Zusatz eines Wasserkonditionierers ist hier sinnvoll. Die Produkte können gemäß Ihrer Zulassung bis auf 1 m Abstand von der Böschungsoberkante ausgebracht werden, wenn nicht andere Grabenabstände eingehalten werden müssen (5 m oder 3 m). Die Mittel sollten erst dann eingesetzt werden, wenn sich die Quecke wieder aufgerichtet hat (ca. 10 – 14 Tage nach Ernte).
Achtung: Die Anwendung von Glyphosat nach dem Jahr 2023 ist noch nicht geklärt! Bitte keine Übermengen einkaufen. Vorhandene Restbestände sollten noch in diesem Jahr aufgebraucht werden, sofern eine sinnvolle und zulässige Anwendung möglich ist.
Zulässige und verbotene Glyphosat-Anwendungen im Ackerbau (Quelle LWK Niedersachsen)
Autor: Landberatung Rotenburg e. V.
10.10.2023