Suche
Close this search box.

Rastspitzenmonitoring Saison 2022/23

Im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie „Nordische Gastvögel“ können auch in der Saison 2022/23 Rastspitzenereignisse auf Ackerland (Wintergetreide, Winterraps, Ackergras) und Dauergrünland (ohne Bewirtschaftungsauflagen durch z.B. AUKM-Teilnahme, Eigentum der Öffentlichen Hand o.ä.) innerhalb der Förderkulisse EU-Vogelschutzgebiet V18 Unterelbe/LSG Kehdinger Marsch anteilig ausgeglichen werden. Der Fraß von heimischen, jagdbaren Gänsen wird nicht berücksichtigt und außerhalb der Kulissen gibt es kein Ausgleichsverfahren.

Die Meldung der Rastereignisse erfolgt an das NLWKN. Bei der Erstmeldung mit dem Formular „Hauptantrag noGa-Acker“ einschließlich der „Anlage F“. Für die ggf. nachfolgenden Fraßereignisse oder die Meldung neu betroffener Flächen bitte nur das „Formular F“ verwenden. Die Meldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung der Fraßschäden erfolgen. Die letztmalige Meldung von Flächen vor der Ernte muss bis zum 15.05. erfolgt sein. Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden. Bitte auf die Richtigkeit der Schlagbezeichnung, insbesondere der FLIK-Nr. achten! Nach der Weiterleitung an die LWK Niedersachsen (Herrn Holger Oest, Bezirksstelle BRV) werden die Flächen bonitiert. Um die betroffenen Bereiche der Fläche gezielt aufsuchen zu können, sollte bei der Antragsstellung die genaue Lage der Schadensfläche innerhalb des Schlages angegeben werden (z.B. „Mitte-Nord am Graben“ o. Schlagskizze). Wenn im Frühjahr ein Umbruch aufgrund von Kahlfraß ansteht, bitte vorher eine Meldung an Herrn Oest machen.

Seit Herbst 2021 ist die Honorierung von Gänserastspitzen auf Dauergrünland und Ackergras möglich! Ackergras- und DGL-Neuansaaten müssen im Herbst gemeldet werden (bitte direkt an Herrn Holger Oest; Telefon: 04761-9942172 oder Email: Holger.Oest@lwk-niedersachsen.de), um durch eine zeitnahe Erstbegehung sicherzustellen, dass entstandene Schäden durch Gänse verursacht und die Flächen gemäß der guten landwirtschaftlichen Praxis bestellt wurden. Für Altbestände ist eine Meldung im Herbst nicht notwendig, sondern erst im Frühjahr bis spätestens Ende April, damit die Bonitierung zeitnah vor dem etwaigen 1. Schnitt erfolgen kann. Die Antragsformulare können auf der Website des NLWKN heruntergeladen werden unter:
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/fach_und_forderprogramme/billigkeitsrichtlinie_nordische_gastvogel_acker/billigkeitsrichtlinie-nordische-gastvoegel-acker-noga-acker-176579.html

Autor: Stader Beratungsringe e. V.

29.11.2022

 

Spezialist für Pflanzenbau finden

Get my current location