Stader Beratungsringe e. V.
Mit der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen (Billigkeitsrichtlinie noGa-Acker) vom 09.01.2019 wurde das Pilotprojekt Rastspitzenmonitoring erneut verlängert. Somit haben Bewirtschafter die Möglichkeit, die durch Fraßschäden bedingten Ertragseinbußen anteilig ausgleichen zu lassen.
Billigkeitsleistungen sind freiwillige Zahlungen des Landes Niedersachsen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Je Antragssteller können max. € 50.000/Jahr gewährt werden, Beträge unter 500 € werden nicht bewilligt.
Die Meldung der Rastereignisse muss innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung mittels Antragsvordruck (Billigkeitsleistung noGa-Acker) erfolgen. Folgeschäden können über die sog. Anlage F-Flächen nachgemeldet werden. Die späteste Meldung muss bis zum 15.05. des Folgejahres erfolgt sein (Ausschlusstermin!). Eine Teilnahme an der AUM NG1 ist nicht zwingend erforderlich. Anträge und Folgemeldungen sind an das NLWKN zu senden/faxen:
NLWKN Brake-Oldenburg,GB IV Naturschutz, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg
Fon: 0441 95069 150, Fax: 0441 95069 202