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Regeln für die Lagerung von Silagen, Misten und Wirtschaftsdüngern

Im Herbst 2022 haben sich die Regeln für die Lagerung von Silagen, Misten und anderen Wirtschaftsdüngern geändert. Da bereits kurz nach Beginn der Getreideernte die ersten Lieferungen eintreffen, nachfolgend die entsprechenden Regelungen.

Neu ist, dass auch separierte Gärreste mit mehr als 25 % TS gelagert werden dürfen, jedoch haben bislang viele Gärreste diesen Wert nicht erreicht.

Im Nachfolgenden sind die wichtigsten Inhalte und Neuerungen zusammengefasst.

· Feste Wirtschaftsdünger und Gärreste müssen mehr als 25 % TS und Silage mehr als 30 % TS aufweise
· Rindermist, Schweinemist und Geflügelkot können nach 3-wöchiger Vorlagerung ohne Nachweis des TSGehaltes gelagert werden, Rindermist aus Tieflaufställen benötigt keine Vorlagerung
· Verboten ist wie bisher die Lagerung von Gärresten aus Abfall-Anlagen, Kompost und auch von Geflügelfrischkot
· Festmist von Huf- und Klauentieren sowie einstreureicher Geflügelmist darf 6 Monate gelagert werden.
· Andere feste Wirtschaftsdünger wie z.B. separierter Gärrest (> 25% TS) oder Hühnertrockenkot dürfen nur 2 Monate gelagert werden; hierzu zählt auch einstreuarmer Geflügelmist (z.B. Hähnchenmist)
· eine Ausbringung hat zum nächsten, aus pflanzenbaulicher Sicht optimalen Zeitpunkt zu erfolgen
· Der Umfang der gelagerten Menge hat die Grenzen der bedarfsgerechten Düngung der Fläche incl. Der angrenzenden Flächen nicht zu überschreiten
· Bei möglichst kleiner Grundfläche ist Wirtschaftsdünger nicht höher als 2m und Silage nicht höher als 3m zu lagern
· Eine Abdeckung mit Folie ist vorgeschrieben. Festmist darf auch mit Vlies oder 20 cm Stroh abgedeckt werden. Bei Silage ist die Anschnittfläche nach der Entnahme wieder abzudecken.
· Der Lagerplatz ist jedes Jahr zu wechseln
· Bodenbearbeitung nach Räumung ist nur erlaubt, wenn unmittelbar danach eine aktive Begrünung erfolgt
· In Gebieten mit mittlerem Grundwasserflurabstand von unter 1,5 m, sowie in Hanglage mit erhöhtem Oberflächenabfluss, ist eine Zwischenlagerung unzulässig. Es darf kein Eintrag von Sickerwasser in Gewässer oder Gräben stattfinden
· Eine Lagerung oberhalb von Drainagen ist nicht erlaubt

Die Bereitstellung anderer fester Dünger oder eine Lagerung ohne die genannten Auflagen ist auf 4 Tage begrenzt.

Autor: Landberatung Harzvorland e. V.

04.07.2023

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