Registrierungspflicht Biogas- und Photovoltaikanlagen

Landberatung Peine e. V.

Im Marktstammdatenregister sollen alle Marktakteure und Anlagen am leitungsgebundenen Strom- und Gasmarkt erfasst werden, somit besteht auch für Photovoltaik- und Biogasanlagen eine Registrierungspflicht. Die Datenbank ist seit 31.01.2019 unter www.marktstammdatenregister.de freigeschaltet.

Bestehende EEG – bzw. KWK – Anlagen müssen sich bis zum 31.01.2021 registrieren, Neuanlagen innerhalb von 1 Monat, das gilt auch für Anlagen, die bereits bei der Bundesnetzagentur bzw. im PV-Meldeportal gemeldet sind. Anlagenbetreiber müssen diese Fristen einhalten um sicherzustellen, dass die Zahlungen nach dem EEG ohne Abzüge erfolgen.

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