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„Rote Gebiete“ umfassen rund 31 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche

Nieders. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Im Frühjahr ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten. Damit ist die Pflicht verbunden, die nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete auf Basis der im September von Bund und Ländern verabschiedeten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) neu auszuweisen. Am Mittwoch, 25.11.2020 hat Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast den Entwurf der neuen Verordnung in die landesinterne Ressortabstimmung gegeben. Dazu gehören auch 1.800 Detailkarten mit den sogenannten „Roten Gebieten“. Der Entwurf regelt insbesondere die künftige Abgrenzung dieser Gebiete und zusätzliche Maßnahmen, die dort einzuhalten sind.

Die Abgrenzung der Flächen erfolgte in einem dreistufigen Verfahren, dem in den ersten beiden Schritten insbesondere die wasserwirtschaftliche Bewertung und die Messwerte der Grundwassermessstellen zugrunde lagen. Aus Sicht Niedersachsens ist besonders die nunmehr im dritten Schritt vorgenommene Berücksichtigung der Emissionsdaten erfreulich. „Diesen Verursacheransatz hatte Niedersachsen gegenüber dem Bund immer vehement eingefordert. Ein großer Erfolg, dass wir auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift diese Daten nun auch endlich berücksichtigen können“, betonte Ministerin Barbara Otte-Kinast. „Mit diesem Vorgehen können wir gezielter als bisher nitratsensible Gebiete ausweisen und noch besser als bei der vorherigen Ausweisung darlegen, warum auf diesen Flächen erhöhter Handlungsbedarf besteht.“

Die Berechnung der Emissionen berücksichtigt auch den deutlich gesunkenen Mineraldüngereinsatz in Niedersachsen und hat dadurch Auswirkungen auf die Neuausweisung der „Roten Gebiete“. Die „Roten Gebiete“ werden damit im Vergleich zur bisherigen Kulisse kleiner. Nach derzeitigem Stand sind es nun rund 31 Prozent, statt bislang 39 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche (LF).

Die Berücksichtigung des Emissionsansatzes führt dazu, dass Grünland aufgrund seines niedrigen Auswaschungsrisikos nur noch in geringem Flächenumfang in den künftigen nitratsensiblen Gebieten verbleiben wird. 97 Prozent der Fläche, die in den „Roten Gebieten“ liegt, sind Ackerflächen.

Geplant ist, die neu gefasste Landesverordnung samt Kartenwerk noch im Laufe des Dezembers dem Kabinett zur Entscheidung vorzulegen. Vorbehaltlich der Zustimmung kann danach die Verbandsanhörung beginnen. Hintergrund für diese Neufassung sind insbesondere die weitreichenden inhaltlichen Änderungen der bundesrechtlichen Vorgaben, die sich aus der Düngeverordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ergeben. „Eine Neufassung der Verordnung schafft eindeutige und verständliche Regelungen. Für mich ein guter Kompromiss, um die Anliegen der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft und der Verbraucher zu berücksichtigen“, sagte Ministerin Otte-Kinast abschließend.

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