Das Beschneiden von Hecken, Büschen und Feldgehölzen ist nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar erlaubt. Bitte kontrollieren Sie Ihre Flächen, um ggf. überhängendes Gehölz zu entfernen. Da bei Vor-Ort-Kontrollen immer wieder festzustellen ist, dass überhängende Bäume, Sträucher oder Büsche rigoros von der bewirtschafteten Fläche abgezogen werden, sollten Sie die Herbst- und Wintermonate für eventuell notwendige Maßnahmen nutzen.