Landberatung Land Hadeln e. V.
Es ist immer wieder festzustellen, dass bei Vor-Ort Kontrollen oder wenn die Feldblockgrenzen seitens der Behörden überprüft werden (geschieht oft, wenn neue Luftbilder im System sind) überhängende Bäume, Sträucher, Büsche rigoros von der bewirtschafteten Fläche abgezogen werden.
Es ist daher ratsam, in den Wintermonaten die Flächen genau zu kontrollieren und ggf. überhängendes Gehölz zu entfernen.
Vom 1. März bis zum 30. September ist es in der freien Landschaft außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden und zu beseitigen. D.h. das Beschneiden von Hecken, Gebüschen und Feldgehölzen ist nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt.