Beratungsring Sellstedt e. V.
Bis zum 15. Mai müssen alle Anträge fristgerecht bei der LWK abgegeben werden. Jeder Landwirt sollte die vorliegende Kopie seines Antrages nochmals auf Plausibilität prüfen. Neben den Angaben zum Betrieb (Adresse, Betriebs-Kontonummer (IBAN-Nummer), Steuernummer, beantragte Fläche inkl. Nutzung der Fläche) sollten auch die Kreuze an den entsprechenden Antragspunkten (Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie, ggfs. Junglandwirteprämie, etc.) kontrolliert werden. Bei der Angabe zur Nutzung der Fläche muss die Kultur, welche am 15. Mai auf dem Schlag ist, der im Antrag angegebenen entsprechen (siehe Anlage 1a).
Bitte auch die ökologischen Vorrangflächen sowie eventuelle NAU-Maßnahmen in Anlage 2 kontrollieren. Betriebe, bei denen neue, weitere Flächen hinzukommen, müssen diese in ANDI einfügen und mit der Abgabe eines neuen Datenbegleitscheins bis zum 15. Mai an die LWK melden.