In Abhängigkeit des Bestandsbildes gilt es, mit einer rechtzeitigen Nachdüngung für eine gleichmäßige Stickstoffversorgung zum Schossbeginn zu sorgen. Dabei sind die nachfolgend genannten Argumente zur Terminfindung für die Nachdüngung abzuwägen:
Früh, wenn … | ?Nachdüngungstermin? | Hinauszögern, wenn … |
hell, zögerlich wachsend | Getreidepflanzen | dunkelgrün und vital |
gering | Bestandsdichte | hoch |
schwer + träge | Boden | mild + nachliefernd |
Getreide | Vorfrucht (Nmin) | Blattfrucht |
verhalten | Startdüngung | hoch |
Harnstoff, Gülle | Düngerform zur Schossgabe | KAS, AHL |
trocken | angesagte Witterung | mit Niederschlag |
Auch bei gut entwickelten Beständen sollte die Schossdüngung spätestens im 1-Knotenstadium zur Verfügung stehen. Schneller Düngebedarf besteht, wenn die älteren Blätter im Vergleich zu den jüngeren Blättern an den Pflanzen erkennbar aufhellen. Dünne Bestände sollten schon in der Bestockung vorzugsweise mit Nitratstickstoff nachgedüngt werden, um die Konzentration des Stickstoffs hochzuhalten und damit die Nebentriebe zu fördern. Somit steht in vielen Beständen die Schossdüngung innerhalb der kommenden 10 Tage an.
Mit der Düngebedarfsermittlung wird die rechtlich zulässige Gesamtstickstoffmenge je ha nach Düngeverordnung berechnet.
Besonders in trockenen Jahren und nicht zu dichten Beständen hat sich eine Start- und Schossbetonte Düngung bewährt. N-Begrenzungen aufgrund der Düngebedarfsermittlung nach Düngeverordnung sollten vornehmlich im Bereich der Abschlußgabe zu Abschlägen führen und nur allenfalls moderat im frühen Bereich. Entscheidend für die Höhe und Terminierung der weiteren Düngergaben bleibt das jeweilige Bestandsbild.
Von dem Stickstoffbedarf bis Schossbeginn sind die bereits organisch und mineralisch gedüngten Mengen abzuziehen, um auf die noch fehlende Düngergabe zu kommen.
Ohne organische Frühjahrsdüngung sollte in den nächsten 10 Tagen auf die in der Tabelle genannten Düngerbedarfe bis Schossbeginn aufgedüngt werden.
Auszug aus dem Rundschreiben
Autor: Landberatung Schaumburg e. V.
06.04.2023