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Schreiben der NBank zur Niedersachsen-Soforthilfe Corona 2020

Betriebe,  welche  im  Frühsommer  2020  eine  Bewilligung  der  Niedersachsen-Soforthilfe  Corona  bekommen  haben,  sind  kürzlich  von  der  NBank  angeschrieben  worden.  Demnach  sind  die  damaligen Antragsteller verpflichtet, zu überprüfen, ob sie die Zahlung rechtmäßig in der Höhe erhalten haben. Die  damaligen  Angaben  beruhten  auf  Schätzungen,  diese  wären  nun  mit  realen  Zahlen  zu  hinterlegen.

Somit sind die erforderlichen Daten (bestimmte Einnahmen abzüglich bestimmter Ausgaben) aus den entsprechenden Buchungen zu ermitteln. Erst nach Prüfung dieser Daten steht fest, ob die  damalige Billigkeitsleistung überhaupt zurückgezahlt werden muss. Bis zum 17.12. müssen die Angaben an die NBank  erfolgt  sein.  Gefragt  wird  auch  nach  einer  speziellen  13-stelligen  Steuernummer.  Diese  ist mittels einer angefügten Hilfssoftware umzurechnen.

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