Betriebe, welche im Frühsommer 2020 eine Bewilligung der Niedersachsen-Soforthilfe Corona bekommen haben, sind kürzlich von der NBank angeschrieben worden. Demnach sind die damaligen Antragsteller verpflichtet, zu überprüfen, ob sie die Zahlung rechtmäßig in der Höhe erhalten haben. Die damaligen Angaben beruhten auf Schätzungen, diese wären nun mit realen Zahlen zu hinterlegen.
Somit sind die erforderlichen Daten (bestimmte Einnahmen abzüglich bestimmter Ausgaben) aus den entsprechenden Buchungen zu ermitteln. Erst nach Prüfung dieser Daten steht fest, ob die damalige Billigkeitsleistung überhaupt zurückgezahlt werden muss. Bis zum 17.12. müssen die Angaben an die NBank erfolgt sein. Gefragt wird auch nach einer speziellen 13-stelligen Steuernummer. Diese ist mittels einer angefügten Hilfssoftware umzurechnen.