Landberatung Rotenburg e. V.
Jeder Schweinehalter, der weiterhin die Schwänze seiner Schweine kupiert oder Schweine mit kupierten Schwänzen einstallt, muss dafür nun die „Unerlässlichkeit“ für seinen Betrieb nachweisen. Hierfür ist es notwendig bis zum 1. Juli 2019 eine betriebsindividuelle Risikoanalyse zur Beurteilung der Risikofaktoren (Beschäftigungsmaterial, Stallklima, Gesundheit…) durchzuführen und Optimierungsmaßnahmen festzulegen. Zusätzlich ist eine Tierhaltererklärung auszufüllen. Die notwendigen Unterlagen sind unter http://www.ringelschwanz.info/weitere-infomationen/aktionsplan-kupierverzicht.html zu finden. (Auszug aus dem Rundschreiben)
Zu Fragen oder bei der Durchführung der Risikoanalyse und beim Ausfüllen der Tierhaltererklärung wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.