Arbeitstage in der Grünen Branche gehen im Herbst und Winter oft „von Dunkel bis Dunkel“. Dadurch steigt zum einen die Gefahr, bei schlechten Sichtverhältnissen übersehen zu werden. Zum anderen werden Arbeiten gefährlich und anstrengend, wenn das notwendige Licht fehlt.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät deshalb dazu, in der Dämmerung und Dunkelheit Warnkleidung zu tragen und beim Arbeiten für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Insbesondere auf Straßen, befahrenen Wegen oder auf Betriebshöfen hilft Warnkleidung dabei, Fußgänger und Radfahrer rechtzeitig zu erkennen.
Typische Arbeitssituationen, bei denen Dämmerung und Dunkelheit zum Problem werden können, sind zum Beispiel das Auf- und Abbauen von Straßen-Baustellen, Fahrzeugpannen, die am Straßenrand behoben werden müssen, Stromausfall in Gebäuden oder die Reparatur von defekten Erntemaschinen. In jeder dieser Situationen ist es sinnvoll, eine Taschenlampe, besser noch eine praktische Stirnlampe, griffbereit zu haben und auch hier gut sichtbare Warnkleidung zu tragen.
Mehr Informationen zur Auswahl und zum Einsatz von Stirnlampen gibt es online unter www.svlfg.de/lsvkompakt (Ausgabe 3/2021).
Autor: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
10.11.2022