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Sommerweideprämie

Betriebe, welche die Sommerweideprämie beantragt haben, sind verpflichtet die Milchproduktion nachzuweisen. Dafür sind bis Ende Mai 2024, vier Milchgeldabrechnungen von Januar bis April 2024, bei der Bewilligungsstelle abzugeben. (…) Der Verpflichtungszeitraum für die Sommerweideprämie beginnt am 16. Mai 2024 und endet am 15. September 2024. Ab diesem Tag müssen alle Milchkühe (auch Trockenstehende) mindestens 6 Stunden Weidezugang haben.

Die folgenden Ausnahmefälle müssen in dem beigefügten Weidetagebuch dokumentiert werden:
➔ Es liegt eine Anordnung des Tierarztes vor, die eine Weidehaltung für einen vorgegebenen
Zeitraum ausschließt.
➔ Aufgrund einer offensichtlichen Erkrankung entscheidet der Tierhalter, dass der
Weidegang unterbleiben soll (maximal für drei aufeinanderfolgende Tage).
➔ Milchkühe, deren voraussichtlicher Termin zur Kalbung in weniger als 14 Tage erwartet wird.
➔ Wenn Unwetterereignisse in der betreffenden Region mit Warnstufe 3 und höher vom
DWD ausgesprochen werden.
➔ Wenn der Zustand der Weideflächen eine Beweidung nicht zulässt und dies der
Bewilligungsstelle im Vorfeld angezeigt wird.
In der Anlage erhalten Sie den hierfür verpflichtend zu führenden Weidekalender. Im Falle einer
Kontrolle ist der Weidekalender vorzulegen.

Die Auszahlung Sommerweideprämie 2023 ist bisher noch nicht erfolgt.
Es gibt aber Hoffnung: Die Auszahlung soll ab dem 31. Mai 2024 erfolgen.

-aus dem Rundschreiben Mai 2024 des Spezialberatungsrings für Rinderhaltung und Futterbau e. V.

Autor: Spezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau e.V.

22.05.2024

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