Landberatung Northeim e. V.
Der Bedarf an Sommergetreide ist in Norddeutschland schon durch die vielen, nicht im Herbst bestellbaren Ackerflächen sehr hoch. Wenn es zu größeren Auswinterungen kommt, verschärft sich die Lage sehr schnell und sehr massiv. Der Handel wird sein möglichstes versuchen zertifiziertes Saatgut zu bekommen, um die außergewöhnliche Situation auf den Äckern zu mildern. Vielerorts wird dann wahrscheinlich trotzdem noch Saatgut fehlen oder es wird wieder knapp, weil immer noch Weizen- oder Gerstenbestände „aufgeben“.
In so einer angespannten Situation wird dann erfahrungsgemäß nach jedem Strohhalm gegriffen, der Rettung verspricht. So werden auch Behelfs-Saatgutpartien mit ungeklärter Herkunft und Historie angeboten, deren Saattauglichkeit nicht sicher nachgewiesen ist.
Sommergetreidenachbausaatgut, das Sie nicht selbst gekauft, ausgedrillt, geerntet und separat gelagert haben, sollte bei Ihnen nicht ungeprüft zum Einsatz kommen.
Die LTZ Augustenburg bietet die Echtheitsüberprüfung einer vom Bundessortenamt zugelassenen Sommergersten- oder Sommerweizensorte (es sind auch bis zu 4 Namen möglich) zum Preis von 84 € zuzüglich MwSt. an. Dazu müssen ca. 300 g Körner mit Angabe der Sorte eingeschickt werden. Vordrucke zur Einsendung der Proben erhalten Sie im Ringbüro.
Denken Sie bitte auch daran, dass das sogenannte „Landwirte-Privileg“ nur für den eigenen, selbst gezogenen Nachbau bei Getreide gilt. Wer also Sommergetreide in seinem Agrarantrag angibt, sollte zwangsläufig aktuell oder in den vergangenen Jahren Sommergetreide der gleichen Art als zertifiziertes Saatgut zugekauft und/oder selbst weitervermehrt haben. Andernfalls droht eine Strafzahlung, wenn dies bei Überprüfungen der Saatguttreuhandverwaltung auffliegen würde. Andersherum führte eine falsche Fruchtarten-Codierung in ANDI, z.B. Wintergerste anstatt Sommergerste in der Vergangenheit nicht zu Prämienabzügen oder Sanktionen bei einer Vorortkontrolle.