Spargel-Erlass

LWK Niedersachsen

Spargel-Erlass vom 16.08.2018
Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Nährstoffvergleiches für nicht im Ertrag stehende Spargelkulturen.

Die neuen düngerechtlichen Regelungen stellen die Spargelanbauer vor Schwierigkeiten. Aufgrund der fehlenden Nährstoffabfuhr in den ersten Jahren nach Anpflanzung, ist die Einhaltung der in der Düngeverordnung (DüV) geforderten Bilanzsalden nicht möglich. Daher wurde vom ML folgender Erlass veröffentlicht.

Die DüV sieht in § 8 Absatz 6 Nr. 1 eine Befreiung von der Pflicht zur Düngebedarfsermittlung sowie Erstellung eines Nährstoffvergleiches für nicht im Ertrag stehende Dauerkulturen des Wein- und Obstbaus vor. Auch Spargel ist eine Dauerkultur (INVECOS NC Liste. Code 860 Dauerkultur), die zeitweise nicht im Ertrag steht. Insofern ist die Anwendung des §8 Absatz 6 Nr. 1 auch für Spargel fachlich gerechtfertigt.

Die Umsetzung zur Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Nährstoffvergleiches für nicht im Ertrag stehende Spargelkulturen im Land Niedersachsen erfolgt wie im Folgenden beschrieben:

Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung eines Nährstoffvergleiches in den Standjahren 1 bis 3.
Ab dem 4. Standjahr ist eine Düngebedarfsermittlung und Erstellung eines Nährstoffvergleiches nach den geltenden Vorgaben der DüV durchzuführen.

 

Quelle: LWK Niedersachsen

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