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Stader Beratungsringe e. V.

Stader Beratungsringe e. V.

Die Grünlandbestände präsentieren sich derzeit bei einem relativ milden Winter sehr gesund und sind noch ohne tierische und pilzliche Schädigungen. Überwachsene Bestände gibt es wenig. Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass rechtzeitige Güllegaben (Volldünger) zu Vegetationsbeginn sehr sinnvoll waren.

Für die meisten Betriebe endet am 31.01. die reguläre Sperrfrist der Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an N (Gülle, Gärrest, Hähnchenmist usw.) Mit Sondergenehmigung ist ein Beginn der Gülledüngung auf Grünland bereits seit 16.01. möglich. Die Effizienz der organischen Düngung wird aufgrund der Einschränkungen durch die Düngeverordnung immer wichtiger. (Stickstoffverluste minimieren!) Neben der bodennahen Ausbringung hat auch der TS-Gehalt einen erheblichen Einfluss. Organische Dünger mit hohen TS-Gehalten (oder auch abgepresstes Material) entfalten auf Ackerland die beste Effektivität.

Bei der Ausbringung aller N- und P-haltigen Düngemittel insgesamt sind die Vorgaben der guten fachlichen Praxis und der Düngeverordnung 2020 (Sperrfristen, Abstandsregelungen zu Gewässern, Ausbringungsverbot auf überschwemmten, wassergesättigten, schneebedeckten oder gefrorenen Boden, usw.) zu beachten. Im Gegensatz zu den Vorjahren gilt die Sonderregelung, dass der Boden einmal täglich auftauen muss, in 2021 nicht mehr. Außerdem muss selbstverständlich die Düngebedarfsermittlung vorliegen.

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