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Start Initiative Tierwohl für Rinderhalter

Ab dem 15. März 2022 bietet die Initiative Tierwohl nun auch die Teilnahme für Rinderhalter an: diese bekommen somit für die Verbesserung des Tierwohls in ihren Ställen eine zusätzliche Vergütung von den angeschlossenen Schlachtunternehmen. Seit 2015 können bereits Schweine- und Geflügelhalter teilnehmen. Vermarktet werden die Tiere unter dem Siegel „Initiative Tierwohl“.

Die Anforderungen:
Die Kriterien müssen mindestens ab 6 Monate vor der Schlachtung (für Mastkälber die gesamte Mastdauer) eingehalten werden. Grundvoraussetzung ist die Teilnahme am QS-System. Die Basiskriterien für ITW entsprechen den Kriterien aus dem QS-Leitfaden Landwirtschaft Rinderhaltung in den Bereichen Tierhaltung, Hygiene und Tiergesundheit. Zudem ist die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring und dem QS-Schlachtbefunddatenprogramm verpflichtend. Zu den wesentlichen Kriterien ITW Rind zählen „Vergrößertes Platzangebot“, „Sauberkeit der Tiere“, „intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung“ und „Weiterbildungsmaßnahmen“ sowie „Scheuermöglichkeiten“.

Die Vergütung für Rinderhalter: Rindermäster erhalten im ersten Jahr der Programmlaufzeit (01.04.2022 bis 31.03.2023) einen Preisaufschlag in Höhe von 10,7 Cent pro kg Schlachtgewicht. Im zweiten Jahr erhalten sie einen Preisaufschlag von min. 12,83 Cent pro kg Schlachtgewicht für Tiere, die vom Schlachtbetrieb als ITW-Tiere angenommen werden.

Milchviehhalter, die in der ITW zugelassen sind, erhalten für die Lieferung ihrer Schlachtkühe in der Initiative einen Mindestpreisaufschlag von 4 Cent pro kg Schlachtgewicht für Tiere. Die Honorierung soll primär über die Milch erfolgen, daher ist eine Abstimmung der Milcherzeuger mit der Molkerei über die Teilnahme notwendig. Aktuelle Teilnahme an Tierwohlprogrammen, die ITW anerkannt sind, ermöglichen die Lieferung von Schlachtkühen ohne weiteres ITW Audit.

Für die Kälbermast wurde kein einheitlicher Preisaufschlag vereinbart. Dieser soll sich frei am Markt bilden und muss bilateral vereinbart werden.

Bei Interesse stimmen Sie sich mit Ihren Vermarktern, Schlachtunternehmen oder Viehhändlern sowie den Molkereien über die Lieferung von ITW-Tieren ab, da die aufnehmende Hand die möglichen Tierzahlen auch planen muss.

Anmeldung für die ITW Rind:
Die Rinderhalter lassen sich – wie bereits aus dem QS-System bekannt – über einen Bündler (z.B. den Viehvermarkter) für die ITW Rind registrieren. Der Bündler koordiniert die Anmeldung und die Audits. Wer schon QS zertifiziert ist, setzt sich mit seinem QS-Bündler in Verbindung und wird einen einfacheren Einstieg in die ITW haben.

Bündler können die Betriebe ab dem 15. März 2022 anmelden. Zur Anmeldung geben die Betriebe einen Umsetzungstermin an. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem alle Kriterien vollumfänglich eingehalten werden müssen und somit von der Zertifizierungsstelle kontrolliert werden können. Der Umsetzungszeitpunkt kann ab Start der Initiative, dem 1. April 2022 frei gewählt werden. Alle weiteren Informationen finden sich bei  https://initiative-tierwohl.de/

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