Steuer-Vorauszahlungen in Milchviehbetrieben anpassen

Aufgrund der sehr hohen Milchpreise ist – auch wenn die Kosten mit gestiegen sind – davon auszugehen, dass die Gewinne für das abgelaufene WJ 21/22 und für das aktuelle WJ 22/23 deutlich steigen werden. Mit steigenden Gewinnen sind auch höhere Steuerzahlungen verbunden. Die Steuerberatungsgesellschaften haben daher viele Landwirte mit Milchviehhaltung auf eine erforderliche Erhöhung der Vorauszahlungen spätestens zum September 2022 angesprochen.

Da i.d.R. für 2021 entsprechend den zu erwartenden Steuerzahlungen zu geringe Vorauszahlungen getätigt wurden und meist auch in 2022 keine Änderung erfolgte, muss jetzt eine kräftige Anpassung erfolgen. Waren es in der Vergangenheit lediglich einzelne Wirtschaftsjahre wie 13/14 oder 17/18, die hohen Gewinne in der Milchproduktion auswiesen, so werden jetzt 2 aufeinander folgende Wirtschaftsjahre für einen massiven Kapitalabfluss Richtung Finanzamt sorgen. Erste Berechnungen weisen Werte von ca. 800 – 1.000 € Steuerzahllast pro Kuh in 2 Jahren aus. Anpassungen der Vorauszahlungen zum 10. September müssen dem Finanzamt bis Ende Juli 2022 angemeldet werden. Soweit noch kein Gespräch mit dem Steuerberater stattgefunden hat, ist umgehend Kontakt aufzunehmen, um die Vorauszahlungen anzupassen oder es ist aktiv Geld „zur Seite“ zu legen, um im Ernstfall reagieren zu können.

Autor: Stader Beratungsringe

20.07.2022

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