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Steuerentlastung nach § 9b StromStG

Landberatung Rotenburg e. V.

Auf Antrag wird die Stromsteuer in Höhe von 5,13 Euro je Megawattstunde (1.000 kWh) entlastet. Voraussetzung ist die Entnahme des Stroms zu betrieblichen Zwecken durch ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft.

Die Entlastung wird erst dann gewährt, wenn der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr den Betrag von 250 Euro übersteigt (also einen Stromverbrauch von über 48.750 kWh).

Der Antrag ist beim zuständigen Hauptzollamt

Hauptzollamt Hannover
Hackethalstr. 7
30179 Hannover

mit dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (Formular 1453) für das Kalenderjahr 2019 bis zum 31.12.2020 einzureichen.

Beachten Sie, dass eine Selbsterklärung und eine Aufstellung der entnommenen Strommengen für andere Unternehmen angefordert werden. Neben dem eigentlichen Antrag muss eine Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit (Formular 1402) und eine Selbsterklärung „Staatliche Beihilfen“ (Formular 1139) abgegeben werden.

Antragsvordrucke sind im Büro oder hier erhältlich.

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