Suche
Close this search box.

Stichtagsmeldung des Schweine-, Ziegen- und Schafbestandes vornehmen

Landberatung Lüneburg

Wenn Sie Schweine-, Ziegen- oder Schafhalter sind, müssen Sie die Stichtagsmeldung vom 01.01.2021 bis zum 15.01.2021 durchführen. Wenn keine Schweine, Ziegen, Schafe am 1. Januar im Bestand sind (z.B. bei Rein-Raus-Verfahren), zukünftig jedoch weiterhin diese Tiere gehalten werden sollen, dann muss ein Bestand von Null gemeldet werden. Sollen in Zukunft keine Schweine, Ziegen, Schafe mehr gehalten werden, muss dies dem örtlich zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden.

Bei der Stichtagsmeldung werden die Schweine in den folgenden drei Kategorien erfasst:
a.) Zuchtsauen,
b.) sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg LG,
c.) Ferkel bis 30 kg LG
Bei der Stichtagsmeldung werden die Ziegen/Schafe in den folgenden drei Kategorien erfasst:
a.) Schafe/Ziegen bis einschließlich 9 Monate,
b.) 10 bis einschließlich 18 Monate,
c.) ab 19 Monate

Neben der Stichtagsmeldung am Jahresanfang sind im Laufe des Jahres Übernahmemeldungen erforderlich. Wer Schweine/Ziegen/Schafe in seinen Betrieb übernimmt, hat dies innerhalb von 7 Tagen zu melden. Meldepflichtig ist jeweils der aufnehmende Betrieb. Die Stichtags- und Übernahmemeldungen können über die Internet-Adresse www.hi-tier.de erfolgen. Beide Meldungen können auch mit vorgedruckten Meldekarten an die zuständigen Landesstellen erfolgen. In Niedersachsen ist die Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w. V. (VIT), Heideweg 1, 27283 Verden, Tel: 04231/955633, Fax: 04231/955955 zuständig.

Spezialist für Tierhaltung finden

Get my current location

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von landberatung-service.de zu laden.

Inhalt laden