Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) muss die Entscheidungen über Anträge auf Altersrenten vorerst aussetzen.
Grund dafür ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das die Hofabgabe in der jetzigen Ausgestaltung als Altersrentenvoraussetzung für verfassungswidrig erklärt hat. Das BVerfG begründet dies in seinem Urteil vom 9. August mit der Verletzung der Eigentumsfreiheit und des Gleichheitssatzes. Zugleich wurde festgestellt, dass der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, die Verfassungswidrigkeit zu beheben.