Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Der Vorstand der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat sich am 18. Oktober 2018 erneut mit den Auswirkungen der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Hofabgabeklausel befasst, die im August 2018 veröffentlicht wurden. Da der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, wie er die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt, kann die SVLFG Rentenanträge nicht abschließend bearbeiten. Notwendig ist eine gesetzliche Neuregelung, die aber noch aussteht.
Vertreter aller Fraktionen des Deutschen Bundestages erachten mittlerweile die Hofabgabeklausel als nicht mehr haltbar.
Daher hat die SVLFG in Abstimmung mit ihrer Rechtsaufsicht, dem Bundesversicherungsamt (BVA), entschieden, zum 1. September 2018 – bis zu der notwendigen gesetzlichen Neuregelung – vorläufig Altersrenten und vorzeitige Altersrenten nach dem ALG zu gewähren. Hierdurch will die SVLFG weitere unbillige Härten für die Versicherten vermeiden.