Tierarzneimittel-Datenbank 2. HJ 2017

LUB Sittensen-Wilstedt e. V.

Die Auswertung der Antibiotikameldungen des 2. Halbjahres 2017 wurde durch das Laves Niedersachsen bekannt gegeben. Unten aufgeführt eine Tabelle mit den ermittelten Kennzahlen des Antibiotikaeinsatzes:

Den gesamten Text mit Tabelle sehen Sie hier.

Bitte denken Sie daran ihren Tierbestand zu melden, auch wenn das Melden der angewendeten Antibiotika durch Ihren Tierarzt oder QS gemacht wird. Bevor Sie melden, sollte jedoch geprüft werden, ob Ihr Betrieb überhaupt meldepflichtig ist.

Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 1, aber noch unter Kennzahl 2, so heißt es ist zu prüfen, welche Ursachen zu dem überdurchschnittlichen Verbrauch geführt haben. Bestehen Möglichkeiten, den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren, so sind diese zu nutzen.

Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 2, so muss dieser Maßnahmenplan in Absprache mit dem Tierarzt erstellt werden und bis zum 31.07.2018 beim LAVES Niedersachsen eingereicht werden.

Die nächste Meldefrist für das 1. Halbjahr 2018 läuft am 15.07.2018 ab.

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