Überlappungen von Flächen im Agrarförderantrag

Landberatung Lüneburg e. V.

Auch bei genauester Bearbeitung Ihrer Agrarförderanträge sind Überlappungen von gezeichneten Flächen mit Nachbarschlägen möglich. Kommt es zu solchen Überlappungen, werden nach dem 15.05. alle betroffenen Antragsteller von der Landwirtschaftskammer angeschrieben, um die Überlappungen bis zum 19.06. mittels korrigierter Zeichnungen und Upload – sanktionslos- zu bereinigen! Dabei sind wir gerne behilflich! Nach Erhalt eines solchen Schreibens setzen Sie sich dazu bitte umgehend erst mit dem betreffenden Nachbarn in Verbindung.

Nach dem 19.06. erfolgt eine zweite zentrale Prüfung auf Überlappungen. Dann festgestellte Überlappungen werden nun NICHT mehr sanktionslos zurückgenommen. Wenn weiterhin keine Klärung erfolgt, wird der überlappende Teil (zuzgl. Sanktion) bei allen betroffenen Antragstellern abgezogen.

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