1. Überlappungen und Geometrieänderungen im Zuge des AMS-Verfahrens
Überlappungen
Die Landwirte werden nicht mehr angeschrieben, wenn Überlappungen mit Nachbarn bestehen. Jeder Antragsteller muss eigenverantwortlich prüfen, ob Überlappungen vorliegen. Werden die Überlappungen nicht bis zum 30.09.2024 bereinigt, wird bei allen Beteiligten die Fläche abgezogen und ggfs. sanktioniert (> 2 ha oder 3 % inkl. aller Feldblockänderungen, VOKs etc.).
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Autor: Landberatung Lüneburg e. V.
19.08.2024