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Umsatzsteuer-Pauschalierung: Wie ein Damoklesschwert

topagrar online

Da der Fokus seit Wochen nur auf das Corona-Virus gerichtet ist, ist ein anderes Thema in Vergessenheit geraten: Die Frage der Umsatzsteuer-Pauschalierung.

Vielen Landwirten droht Böses, wenn die Bundesregierung nicht schnell mit Brüssel in Sachen Umsatzsteuer-Pauschalierung handelseinig wird. Den meisten Bauern ist das nicht bewusst.

Darum geht es: Landwirte in der EU dürfen aus Vereinfachungsgründen bei der Umsatzsteuer (landläufig: Mehrwertsteuer) anders abrechnen als Gewerbetreibende. Sie bekommen von ihren Abnehmern 10,7 % Umsatzsteuer auf ihre Verkaufserlöse bezahlt und müssen diesen Betrag nicht ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug erhalten sie aber auch die beim Einkauf selbst gezahlte Umsatzsteuer für Futtermittel, Dünger, Pflanzenschutzmittel, Maschinen usw. nicht vom Finanzamt erstattet. Das Ganze soll für Staat und Bauer als Nullsummenspiel ausgehen und überflüssigen Verwaltungsaufwand sparen.

Die EU-Kommission hat Deutschland aber verklagt, weil sie davon ausgeht, dass die Vereinfachungsregelung zu großzügig ausgelegt wird – nämlich nicht nur für Kleinbetriebe gilt – und weil der Pauschalsteuersatz angeblich zu hoch ist.

Doch damit nicht genug: Ein zweites Verfahren beschäftigt sich speziell mit den deutschen Schweinehaltern. Ihnen wird angeblich mit der Umsatzsteuerpauschalierung eine besondere Förderung gewährt, welche die Kommission als unzulässige Beihilfe wertet.

Konsequenz: Wenn der Europäische Gerichtshof das auch so sieht, dann drohen den betroffenen Betrieben massive Steuerrückforderungen. Dabei geht es um einen Zeitraum von zehn Jahren!

Den gesamten Artikel sehen Sie hier.

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