Beratungsring Sellstedt e.V.
Eine reine Nachsaat mit der Schlitzdrille ist ohne Genehmigung möglich. Wird die Restnarbe jedoch mechanisch zerstört (Scheibenegge, Fräse, Pflug etc.) muss eine Neuanlage der Grünlandflächen genehmigt werden. Aktuell wird seitens Politik und Verwaltung ein vereinfachtes Verfahren zur Beantragung / Anzeige auf Narbenerneuerung vorbereitet. Entsprechende Formulare liegen voraussichtlich ab nächster Woche vor.