15.11.2025,
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Verpflichtungserklärung Sachsen-Anhalt – Abgabe bis 15.11.25

Im Rahmen der Flächenmaßnahmen der ländlichen Entwicklung Sachsen-Anhalt konnten Ausgleich zulagen für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 beantragt werden. Zwischen dem 01.11.2025
und dem 15.11.2025 muss hierfür eine Verpflichtungserklärung eingereicht werden, um die Einhaltung der Verpflichtung zu bestätigen.

Alle Betriebe, die einen Ausgleich im Bereich benachteiligte Gebiete, Pflanzenschutzausgleich, Natura 2000, AUKM Blühstreifen oder tiergenetische Ressourcen beantragt haben, müssen die Verpflichtung abgeben. Dafür muss der Betrieb sich über ELAISA mit der Betriebsnummer und der PIN einloggen und über den jeweiligen Ausgleichsantrag die Verpflichtungserklärung ausfüllen und abschicken.

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