LUB Zeven e. V.
Durch die zunehmende Verbreitung des Wolfes haben auch durch das Raubtier verursachte Schäden zugenommen, insbesondere bei der Weidetierhaltung.
In einigen Fällen springt Ihre Versicherung ein und zahlt den entstandenen Schaden. Wenn ein Rind aufgrund einer Wolfsattacke vor Panik ausbricht, vor ein Auto läuft und dabei andere Personen gefährdet, zahlt üblicherweise Ihre Betriebshaftpflichtversicherung. Je nach Versicherungsgesellschaft muss für die Kostenübernahme eine Weidetierhaltung mitversichert sein.
Pferdebesitzer sollten für diesen Fall eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abschließen, die z.T. auch den Tierverlust bis zu einer gewissen Summe mitversichert.
In einer Haftungserweiterung der Feuerinventarversicherung kann ebenfalls eine Entschädigung von z.B. 5.000 € pro Tier und höchstens 50.000 € gesamt bei Nutztierrissen durch den Wolf versichert sein.
Eine Versicherungsleistung reduziert sich i.d.R. um die Entschädigung des Wolfsmanagementprogramms.
In einer Ertragsschadenversicherung können ebenfalls Folgen von Wolfsangriffen versichert sein, diese kommt jedoch durch geringe Folgeschäden und eine hohe Selbstbeteiligung meist nicht zum Tragen.
Eine Tierlebensversicherung ist nur in seltenen Ausnahmefällen sinnvoll.
Für genauere Informationen und zur Prüfung Ihrer Policen sprechen Sie bitte mit Ihrem Versicherungsexperten.