Die Bundesregierung hat erwartungsgemäß den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 umgesetzt. Am 15. November 2023 hat das Bundeskabinett die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV4) beschlossen.
Mit der Verordnung wird der gesetzliche Mindestlohn
▪zum 1. Januar 2024 auf brutto 12,41 Euro je Zeitstunde und
▪zum 1. Januar 2025 auf brutto 12,82 Euro je Zeitstunde
angehoben.
Zuvor war der Entwurf dieser Verordnung am 28. September 2023 im Bundesanzeiger bekanntgegeben worden. Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Autor: AGE Niedersachsen e.V.
27.11.2023