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Wassergeld – Absetzzähler

Spezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau e. V.

In der Regel ist für das Wasser, welches vom örtlichen Wasserversorger abgenommen wird, für die gleiche Menge ein Abwasserentgelt zu zahlen. Damit dieses nicht für das „Hofwasser“ gilt, muss über einen sog. Absetzzähler die Wassermenge ermittelt werden, für die kein Abwasserentgelt berechnet werden muss. Für den Absetzzähler gilt:

Nach Beantragung kann der Einbau eines Absetzzählers durch einen zugelassenen Installateur veranlasst werden. Wichtig ist dabei zu wissen, dass der Zähler alle sechs Jahre, aufgrund der eichrechtlichen Vorschriften gewechselt werden muss und fest mit der vorhandenen Trinkwasserleitung verplombt, sowie frostsicher eingebaut wird. Für die Montagekosten ist mit ca. 180 € zu rechen.

Aus den aktuellen Erfahrungen möchten wir hiermit darauf aufmerksam machen, die eigenen Absetzzähler auf ihre Eichung zu überprüfen. Ein Mitglied sollte rund 11.000 € für im Stall verbrauchtes Wasser an den Wasserversorger nachzahlen. Dieses nur, weil der Zähler bereits schon über zwei Jahre „über seine Zeit“ war. Nehmen Sie diesen Hinweis bitte ernst!

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