Landberatung e. V. Fallingbostel
Für die Kontrollen der Aufzeichnungen nach aktuellem Stand der Düngeverordnung vom Mai 2020 sollten folgende Aufzeichnungen vorgelegt werden können:
- Düngebedarfsermittlung auf Ebene des Einzelschlages/Bewirtschaftungseinheit
- Summe des gesamtbetrieblichen Düngebedarfs für N und P2O5
- Dokumentation der ausgebrachten Nährstoffe auf Ebene des Einzelschlages/Bewirtschaftungseinheit (begin- nend ab 01.05.2020)
- Summe der jährlich ausgebrachten Nährstoffe (ab Düngejahr 2021, somit frühester Zeitraum 01.05.2020-30.04.2021, Vorlage bis spätestens 31.03.2022)
- aktuelle Bodenuntersuchungsergebnisse
- Werte für im eigenen Betrieb erzeugte Düngemittel (Analysen, Richtwerte)
- Werte für aufgenommene Düngemittel (Düngemittelrechtliche Kennzeichnung)
- Bei Tierhaltung: Dokumente, die den durchschnittlichen Tierbestand belegen (für 170 kg N-Grenze!)
- Dokumente über den vorhandenen Lagerraum
Diese Liste ist nicht abschließend, ggf. wird ein Prüfer weitere Dokumente/Unterlagen anfordern. Quelle: Info der LWK Niedersachsen, Prüfdienste