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Welche Unterlagen sind bei einer Prüfung der Düngeverordnung wichtig?

Landberatung e. V. Fallingbostel

Für die Kontrollen der Aufzeichnungen nach aktuellem Stand der Düngeverordnung vom Mai 2020 sollten folgende Aufzeichnungen vorgelegt werden können:

  • Düngebedarfsermittlung auf Ebene des Einzelschlages/Bewirtschaftungseinheit
  • Summe des gesamtbetrieblichen Düngebedarfs für N und P2O5
  • Dokumentation der ausgebrachten Nährstoffe auf Ebene des Einzelschlages/Bewirtschaftungseinheit (begin- nend ab 01.05.2020)
  • Summe der jährlich ausgebrachten Nährstoffe (ab Düngejahr 2021, somit frühester Zeitraum 01.05.2020-30.04.2021, Vorlage bis spätestens 31.03.2022)
  • aktuelle Bodenuntersuchungsergebnisse
  • Werte für im eigenen Betrieb erzeugte Düngemittel (Analysen, Richtwerte)
  • Werte für aufgenommene Düngemittel (Düngemittelrechtliche Kennzeichnung)
  • Bei Tierhaltung: Dokumente, die den durchschnittlichen Tierbestand belegen (für 170 kg N-Grenze!)
  • Dokumente über den vorhandenen Lagerraum

Diese Liste ist nicht abschließend, ggf. wird ein Prüfer weitere Dokumente/Unterlagen anfordern. Quelle: Info der LWK Niedersachsen, Prüfdienste

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