Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt zum 01. Januar und zum 01. Juli eines Jahres einen sogenannten Meldungsabgleich durch. Dabei wird bei jedem Betrieb geprüft, ob die Abgabe- und Aufnahmemeldungen der organischen Dünger im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger zusammenpassen und korrekt gemeldet wurden.
Bekanntlich müssen Betriebe, die > 200 t oder m³ Wirtschaftsdünger pro Jahr abgeben oder aufnehmen eine Meldung im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger machen. Dabei müssen die Abgeber eine Abgabemeldung und die Aufnehmer eine Aufnahmemeldung durchführen. Auch viehlose Betriebe, welche organische Dünger von Dritten aufnehmen, sind seit einigen Jahren verpflichtet eine Aufnahmemeldung im Meldeprogramm abzugeben. Dazu kann die Abgabemeldung des Abgebers bei korrekt gemeldeten Werten einfach bestätigt werden. Sind die Daten falsch oder nicht vorhanden, muss eine Aufnahmemeldung eingegeben werden. Die Meldung muss innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Lieferung erfolgt sein.
Bei Wirtschaftsdünger-Aufnahmen aus anderen Bundesländern melden die Abgeber in ihrem entsprechenden Bundesland (z.B. NRW) und damit erscheint die Abgabemeldung nicht im niedersäch-sischen Wirtschaftsdünger-Meldeprogramm. Der niedersächsische Aufnehmer muss in dem niedersächsischen Wirtschaftsdünger-Meldeprogramm für seine Wirtschaftsdüngermenge aus z.B. NRW dann eine sogenannte Importmeldung auf Grundlage des Lieferscheines abgeben.
Die Meldungen müssen zumindest zum 01. Januar und zum 01. Juli vollständig im Meldeprogramm erfasst sein! Bei den letzten Meldungsabgleichen hat die Düngebehörde auch in unserem Dienstge-biet Unstimmigkeiten festgestellt, die betroffenen Betriebe angeschrieben, ein Bußgeld verhängt sowie die umgehende Korrektur der fehlenden Meldung angemahnt. Kontrollieren Sie deshalb bitte bis Ende Juni Ihre Meldungen im Meldeprogramm mit der Funktion „Meldungsabgleich“.
Autor: Landberatung Schaumburg e.V.
07.06.2024