Neulich ist das Angebot des Zuckerrübenliefervertrages für 2023 von Nordzucker veröffentlicht worden. Dabei handelt es sich um einen Vertrag mit einjähriger Laufzeit (Ernte 2023).
Die bereits über andere Verträge (mit unterschiedlichen Laufzeiten!) abgeschlossene Vertragsmenge ist im Agriportal zu finden. Sie sollten vorab herausfinden, wie viel Sie bereits gezeichnet haben.
Die Anbauplanung für 2023 ist aktuell durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst. U.a. kann man folgende Punkte aufzählen:
– Geopolitisch: durch die Folgen des Krieges in der Ukraine die Forderung mehr Getreide anzu- bauen, um den drohenden Hungersnöten zu begegnen
– Agrarpolitisch (EU-GAP): Beachtung der Konditionalitäten der Agrarpolitik (4% Zwangsbrache, Fruchtwechsel)
– Agrarpolitisch (Niedersachsen / Bund): Aussetzen des Fruchtwechsels bzw. Landesregelung
– Wirtschaftlich: Preise (und Verfügbarkeit) von N-Dünger im Frühjahr 2023
– …
Zu den politischen Rahmenbedingungen fehlen aktuell die Durchführungsverordnungen. In mehreren Newslettern war zu lesen, dass Niedersachsen den Weizenanbau nach Weizen ermöglichen will. Bis endgültige Klarheit herrscht, heißt es (leider) abzuwarten.
Daran wird deutlich, dass die Planung für den Anbau 2023 (die ja schon begonnen wurde bzw. in großen Zügen schon steht!) stark von äußeren Faktoren abhängt.
Der Anbau von Zuckerrüben ist mit den bereits bestehenden Verträgen auch schon fix (je nach Zeichnungsumfang). Es stellt sich aber trotzdem die Frage, ob das einjährige Angebot für 2023 für den Betrieb passt.
Grundzüge des Liefervertrags 2023
– Mindestpreis von 37 Euro/t bei 17,9% ZG inkl. aller Nebenleistungen
– (die Preiserwartung lt. Nordzucker Aktuell vom Mai 2022 liegt bei deutlich über 40 Euro/t inkl. aller Nebenleistungen, 17,9% ZG)
– In diesem Preis sind erhöhte Zahlungen für den Früh- und Spätlieferausgleich enthalten
– Die Zeichnungsfrist läuft bis zum 15.6.2022 (24 Uhr)
– Wiederum besteht die Möglichkeit, freie Vertragsmenge zu zeichnen
Vor der Vertragszeichnung sollten Sie die bestehende Vertragsmenge im Agriportal herausfinden und mit Ihrer bisherigen Planung abgleichen.
(Auszug aus dem Rundschreiben)
Autor: Landberatung Harzvorland e. V.
31.05.2022:
Anmerkung der Redaktion: Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater vor Ort.