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Zweitfruchtanbau für die Biogaserzeugung

Landberatung Peine e. V.

Nach der aktuellen Version der Düngeverordnung ist der Landkreis Peine zum größten Teil als Rotes Gebiet eingestuft. Der Anbau von Sommerungen ist ab 01.01.2022 nur zulässig, wenn vorab eine Zwischenfrucht ausgesät wurde. Da für diese Zwischenfrucht im Roten Gebiet kein Düngebedarf besteht, gibt es Probleme, Gärreste und Gülle im Herbst unterzubringen. Eine Lösung kann der Anbau von Zweitfrüchten sein, hier besteht auch im Roten Gebiet Düngebedarf, Nmin-Werte sind nicht zu berücksichtigen. Die Zweitfrucht muss im Herbst geerntet werden, maximal sind 170 kg/ha N pro Jahr aus Wirtschaftsdüngern aus Haupt- und Zweitfrucht zulässig (30-35 cbm Gülle/Gärrest). Die Zwischenfrucht/Zweitfrucht darf ab 16. Januar umgebrochen werden, als Sommerung zählt, was ab 01. Februar bestellt wird.

Um 2021 im Sommer/Herbst noch Gärrest oder Gülle auf die Flächen zu bringen, wird also in vielen Fällen ein Zweitfruchtanbau notwendig werden. Um schon mal Erfahrungen damit zu sammeln, sollten die Biogasanlagenbetreiber zusammen mit „Ihren“ Anbauern schon mal versuchsweise den Zweitfruchtanbau ausprobieren.

Definition Zweitfrucht:
Zweitfrüchte, sind Früchte, die im Jahr der Aussaat nach einer Hauptfrucht noch geerntet werden, dies ist auch als Untersaat möglich, z.B. Roggen mit Untersaat Gras. Als Zweitfrucht bietet sich in unserer Region zuerst der Hafer (Sand- Rauhafer) an. Aus Kostengründen könnte auch eine Aussaat mit nicht gebeiztem Futterhafer ausprobiert werden. Auch Einjähriges Weidelgras ist noch möglich, für Hirse wird es mit der Aussaat zu spät sein, hier sind keine zufriedenstellenden Erträge zu erwarten.

Anbauempfehlungen Rauhafer:
Empfohlene Aussaatstärke zur Biomasseproduktion: 60 – 125 kg/ha
Kosten: ca. 114 -238 € je dt
Saattiefe:
2 – 4 cm
Saatzeit:
Juli, nach der GPS-Roggenernte keine Zeit verlieren, jeder Tag ist wichtig
Düngung: 80 kg N/ha bei hauptfruchtmäßiger Biomasseproduktion (- 20 % ab 2021)
Pflanzenschutz: Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig
Aussaatverfahren: Drillsaat wird empfohlen

Beim Zweitfruchtanbau gibt es keine Beschränkung nach vorangestellter Hauptfrucht, weil diese Düngung nicht zu Herbstdüngung zählt. Eine Ernte dieser Früchte wird wohl im November stattfinden müssen, hiermit müssen Erfahrungen gesammelt werden.
(Auszug aus dem Rundschreiben)

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